Den Betreuungsrhythmus ändern: die Wege in Frankreich
Ein Betreuungsrhythmus ist nicht in Stein gemeißelt. Ein Umzug, geänderte Arbeitszeiten oder der Wechsel auf die weiterführende Schule können ihn untauglich machen. In Frankreich bestehen drei Wege, ihn zu ändern.
Die einvernehmliche Absprache
Sind sich beide Elternteile einig, können sie einen neuen Rhythmus formlos anwenden. Das ist flexibel und sofort wirksam, hat aber keine rechtliche Bindung: Bei späterer Uneinigkeit gilt der ursprüngliche Beschluss. Eine einfache unterschriebene Notiz, auch ohne Genehmigung, hilft, die Absprache zu belegen.
Die genehmigte Elternvereinbarung
Die Eltern verfassen eine Vereinbarung — allein oder mit anwaltlicher Hilfe — und legen sie dem Familienrichter (juge aux affaires familiales) zur Genehmigung vor. Er prüft, ob sie dem Kindeswohl dient und die Zustimmung frei erteilt wurde. Nach der Genehmigung hat sie dieselbe Kraft wie ein Gerichtsbeschluss.
Das Verfahren läuft über einen Antrag, ohne verpflichtende Anhörung, sofern die Vereinbarung vollständig ist. Es ist außer den Anwaltskosten gebührenfrei.
Die Anrufung des Gerichts
Bei Uneinigkeit ruft ein Elternteil den Familienrichter des Gerichts am Wohnort des Kindes an. Er muss eine wesentliche Änderung der Umstände seit der letzten Entscheidung darlegen. Der Richter entscheidet nach dem Kindeswohl und berücksichtigt Alter, Schule und die Entfernung zwischen den Wohnungen.
Die Familienmediation
Vor jedem Verfahren erlaubt die Familienmediation, mit Hilfe einer neutralen dritten Person eine Einigung zu suchen. Sie wird mitunter vom Richter vorgeschlagen, und ihre Kosten richten sich nach dem Einkommen. Mediatorinnen und Mediatoren beobachten, dass ein Rhythmus gerade/ungerade besser eingehalten wird, wenn beide Elternteile dasselbe Bezugswerkzeug zum Lesen des Kalenders benutzen.
Diese Website liefert diesen gemeinsamen Bezug. Sie ist keine Rechtsberatung: Wenden Sie sich für Ihren Fall an eine Anwältin, einen point-justice oder eine Familienmediation.